AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma touchwood.design
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Angebote und Vertragsschluss
- § 3 Leistungen der Agentur
- § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- § 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- § 6 Liefertermine und Leistungsfristen
- § 7 Korrekturen, Freigaben und Abnahme
- § 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- § 9 Nutzung künstlicher Intelligenz (KI)
- § 10 Fotografie, Videografie und Bildbearbeitung
- § 11 Webdesign, Hosting und Wartung
- § 12 Druckproduktionen
- § 13 Lizenzen und Materialien Dritter
- § 14 Offene Arbeitsdateien, Projektdateien und Quellmaterial
- § 15 Referenznutzung und Eigenwerbung
- § 16 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
- § 17 Datenschutz
- § 18 Gewährleistung
- § 19 Haftung
- § 20 Archivierung und Datensicherung
- § 21 Kündigung und Projektabbruch
- § 22 Schlussbestimmungen
- § 23 Begriffsbestimmungen
- § 24 Vertragsbestandteile und Schlussregelungen
Präambel
touchwood.design entwickelt und realisiert individuelle Lösungen in den Bereichen Design, Markenentwicklung, Fotografie, Webdesign, Marketing sowie digitale Medien. Jede Leistung wird mit dem Anspruch erbracht, kreative Gestaltung, technische Qualität und wirtschaftliche Zielsetzungen zu einer nachhaltigen Gesamtlösung zu verbinden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage einer transparenten, vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten und schaffen klare Rahmenbedingungen für die Planung, Durchführung und Abwicklung gemeinsamer Projekte.
Ziel ist es, durch eindeutige vertragliche Regelungen eine effiziente Zusammenarbeit zu ermöglichen, Missverständnisse zu vermeiden und die Interessen beider Vertragsparteien angemessen zu berücksichtigen.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen touchwood.design (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung kreativer, gestalterischer, fotografischer, technischer sowie beratender Dienstleistungen.
Hierzu gehören insbesondere Leistungen aus den Bereichen:
- Corporate Design und Branding
- Grafikdesign und Printmedien
- Werbe- und Marketingmaßnahmen
- Webdesign und Webentwicklung
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Social-Media-Gestaltung und digitale Medien
- Fotografie, Bildbearbeitung und Videografie
- App-Projekte und digitale Anwendungen
- Wartungs- und Serviceleistungen
- Beratung sowie konzeptionelle Kreativleistungen
Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Geltung für zukünftige Geschäftsbeziehungen
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Angebote, Aufträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und demselben Auftraggeber, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Vertragsgrundlagen
Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge:
1. Individuelle schriftliche Vereinbarungen
2. Das jeweilige Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit sich einzelne Regelungen widersprechen, haben individuelle Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Schrift- und Textform
Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, genügt – sofern gesetzlich zulässig – auch die Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Freigaben, Bestätigungen und sonstige Erklärungen können ebenfalls elektronisch erfolgen.
1.6 Unternehmer und Verbraucher
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Regelungen keine ausdrückliche Differenzierung vorsehen.
Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Vorschriften uneingeschränkt.
1.7 Änderungen dieser AGB
Die Agentur behält sich vor, diese AGB für zukünftige Verträge anzupassen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer technischer Entwicklungen oder einer Erweiterung des Leistungsangebots erforderlich wird.
Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
2.1 Allgemeines
Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Änderungen aufgrund technischer, wirtschaftlicher oder gesetzlicher Entwicklungen bleiben vorbehalten.
2.2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche Annahme eines Angebotes
- die Bestätigung per E-Mail
- die schriftliche Beauftragung über elektronische Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail oder Messenger)
- die Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrages
- spätestens mit Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen durch die Agentur.
Eine gesonderte Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich.
2.3 Projektbeginn
Die Agentur ist berechtigt, mit der Ausführung der Leistungen zu beginnen, sobald der Auftrag erteilt wurde und alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen oder vereinbarten Anzahlungen vorliegen.
Liefer- oder Fertigstellungstermine beginnen erst mit vollständigem Eingang sämtlicher erforderlicher Unterlagen und Informationen.
2.4 Leistungsumfang
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige Angebot einschließlich der darin beschriebenen Leistungen.
Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen gelten nicht als Bestandteil des Auftrags und werden gesondert nach dem jeweils gültigen Stunden- oder Tagessatz berechnet.
2.5 Änderungswünsche
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung der Agentur.
Hierdurch entstehender zusätzlicher Zeit- oder Materialaufwand wird gesondert berechnet.
Bereits vereinbarte Termine können sich hierdurch angemessen verschieben.
2.6 Zusatzleistungen
Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere zusätzliche Entwürfe, Layoutvarianten, Bildbearbeitungen, Fotoretuschen, Textänderungen, Programmierungen, Beratungen oder Schulungen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
2.7 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Leistungsumfang.
Sollte sich im Verlauf des Projekts herausstellen, dass der tatsächliche Aufwand erheblich höher ist als ursprünglich kalkuliert, wird die Agentur den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
Zusätzliche Leistungen werden erst nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt.
2.8 Expressaufträge
Wird eine beschleunigte Bearbeitung auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich, ist die Agentur berechtigt, hierfür einen angemessenen Expresszuschlag zu berechnen.
Dies gilt insbesondere für Arbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen sowie bei außergewöhnlich kurzen Lieferfristen.
2.9 Mitwirkungspflichten vor Projektbeginn
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Inhalte und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
2.10 Fremdleistungen
Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt oder einkauft (z. B. Druckereien, Hosting-Anbieter, Programmierer, Stockfoto-Anbieter oder Übersetzungsbüros), erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für Leistungen Dritter übernimmt die Agentur keine Gewähr, soweit sie diese nicht selbst zu vertreten hat.
2.11 Teilaufträge
Die Agentur ist berechtigt, Projekte in sinnvoll abgrenzbaren Teilabschnitten zu bearbeiten und diese gesondert abzurechnen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
2.12 Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kann per E-Mail oder über elektronische Kommunikationsdienste erfolgen.
Angebote, Freigaben, Änderungswünsche und sonstige Erklärungen, die auf diesem Weg übermittelt werden, gelten als rechtsverbindlich, sofern keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften entgegenstehen.
§ 3 Leistungen der Agentur
3.1 Leistungsgegenstand
Die Agentur erbringt kreative, gestalterische, technische sowie beratende Dienstleistungen entsprechend dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.
Hierzu gehören insbesondere Leistungen aus den Bereichen:
- Corporate Design
- Markenentwicklung (Branding)
- Grafikdesign
- Printmedien
- Fotografie und Bildbearbeitung
- Videografie
- Webdesign und Webentwicklung
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Social Media
- Online-Marketing
- Werbekonzepte
- App-Design und digitale Anwendungen
- Wartungs- und Serviceleistungen
- Beratung und Projektmanagement
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Kreative Leistungen
Gestalterische Arbeiten stellen individuelle schöpferische Leistungen dar.
Kreative Konzepte, Designs, Layouts, Bildkompositionen, Fotografien, Illustrationen, Texte sowie sonstige Gestaltungsvorschläge beruhen auf dem fachlichen und kreativen Ermessen der Agentur.
Ein Anspruch auf bestimmte gestalterische Vorstellungen besteht nur, soweit diese ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
3.3 Kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet
Die Agentur schuldet ausschließlich die vereinbarte Dienst- oder Werkleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für:
- Umsatzsteigerungen
- Werbeerfolge
- Suchmaschinenplatzierungen
- Reichweiten
- Social-Media-Erfolg
- Anzahl von Kundenanfragen
- Conversion-Raten
- Verkaufszahlen
- Downloadzahlen
- Rankingpositionen oder vergleichbare wirtschaftliche Ergebnisse.
3.4 Technische Entwicklungen
Digitale Produkte unterliegen fortlaufenden technischen Veränderungen.
Änderungen durch Browserhersteller, Betriebssysteme, Content-Management-Systeme, App-Stores, Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen, Hosting-Anbieter oder sonstige Drittanbieter stellen keinen Mangel der erbrachten Leistung dar.
Eine Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung besteht nur, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
3.5 Einsatz künstlicher Intelligenz
Die Agentur ist berechtigt, zur Unterstützung ihrer kreativen und technischen Arbeitsprozesse moderne digitale Werkzeuge einschließlich Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) einzusetzen.
Die Verantwortung für sämtliche kreativen Entscheidungen, die fachliche Prüfung sowie die endgültige Ausführung verbleibt ausschließlich bei der Agentur.
Soweit rechtlich zulässig, werden dabei ausschließlich solche Verfahren eingesetzt, die mit den berechtigten Interessen des Auftraggebers vereinbar sind.
3.6 Einsatz Dritter
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder externe Dienstleister einzusetzen.
Hierdurch entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.7 Fremdleistungen
Werden Leistungen Dritter (z. B. Druckereien, Programmierer, Übersetzungsbüros, Texter, Hosting-Anbieter oder Lizenzgeber) in Anspruch genommen, haftet die Agentur ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Dienstleisters.
Für Leistungen, Lieferzeiten oder Mängel der jeweiligen Drittanbieter übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit diese nicht auf eigenem Verschulden beruht.
3.8 Beratungsleistungen
Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Informationen.
Eine Haftung für spätere wirtschaftliche Entwicklungen oder Entscheidungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3.9 Projektkommunikation
Die Agentur informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Projektfortschritt.
Projektbesprechungen, Telefonkonferenzen oder persönliche Termine, die den üblichen Umfang überschreiten oder nicht Bestandteil des Angebots sind, können gesondert vergütet werden.
3.10 Arbeitszeiten
Leistungen werden grundsätzlich innerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbracht.
Arbeiten außerhalb dieser Zeiten erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Hierfür kann ein angemessener Zuschlag berechnet werden.
3.11 Kreative Freiheit
Soweit keine verbindlichen Gestaltungsvorgaben vereinbart wurden, steht der Agentur bei der künstlerischen, gestalterischen und technischen Umsetzung ein angemessener Gestaltungsspielraum zu.
Rein geschmackliche Beanstandungen stellen keinen Mangel der Leistung dar.
3.12 Dokumentation
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Entwurfsvarianten, Zwischenstände, Rohdaten, Quellmaterialien oder interne Arbeitsunterlagen dauerhaft aufzubewahren oder herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Herausgabe offener Arbeitsdateien richtet sich ausschließlich nach § 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Allgemeine Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Durchführung des Projekts nach besten Kräften zu unterstützen und sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich vorzunehmen.
Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Daten, Texten, Bildern, Logos, Zugangsdaten, Ansprechpartnern sowie sonstigen für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien.
4.2 Vollständigkeit der Unterlagen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und aktuell sind.
Für Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspätet bereitgestellter Unterlagen haftet der Auftraggeber.
Hierdurch entstehende Mehrkosten können gesondert berechnet werden.
4.3 Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt.
Dies gilt insbesondere für:
- Texte
- Fotografien
- Videos
- Logos
- Marken
- Illustrationen
- Musik
- Schriftarten
- Software
- sonstige digitale Inhalte
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verwendung dieser Inhalte entstehen.
4.4 Ansprechpartner
Der Auftraggeber benennt auf Wunsch einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
Dessen Erklärungen, Freigaben und Weisungen gelten als verbindlich.
Ein Wechsel des Ansprechpartners ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
4.5 Freigaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Entwürfe, Layouts, Fotografien, Websites, Druckdaten oder sonstige Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben.
Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Übersendung keine Rückmeldung, ist die Agentur berechtigt, den Auftraggeber an die ausstehende Freigabe zu erinnern. Verzögert sich die Rückmeldung weiterhin ohne berechtigten Grund, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
Freigaben können insbesondere erfolgen durch:
- Messenger-Dienste
- Projektplattformen
- Kundenportale
- schriftliche Bestätigung
Elektronisch erteilte Freigaben gelten als rechtsverbindlich.
4.6 Korrekturen nach Freigabe
Nach einer erteilten Freigabe gelten sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen als vertragsgemäß akzeptiert.
Spätere Änderungswünsche stellen grundsätzlich Zusatzleistungen dar und werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht auf einem von der Agentur zu vertretenden Mangel beruhen.
4.7 Projektverzögerungen
Kommt es aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers zu Verzögerungen, verlängern sich sämtliche vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine um den entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Weitergehende Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.
4.8 Ruhen des Projekts
Unterbleibt eine zur Durchführung des Projekts erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers für einen Zeitraum von mehr als 60 Kalendertagen, ist die Agentur berechtigt, das Projekt bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen.
Hierdurch entstehende Mehraufwand, erneute Einarbeitungszeiten oder Terminverschiebungen können gesondert berechnet werden.
Ein Anspruch auf Einhaltung ursprünglich geplanter Fertigstellungstermine besteht in diesem Fall nicht.
4.9 Archivierung laufender Projekte
Ruhende Projekte werden von der Agentur für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt.
Nach Ablauf von 12 Monaten ohne weitere Mitwirkung des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, Projektdaten zu archivieren oder – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – zu löschen.
Eine Wiederaufnahme des Projekts erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Fortsetzung gültigen Konditionen.
4.10 Termine
Vereinbarte Besprechungs- oder Fototermine sind verbindlich.
Kann der Auftraggeber einen Termin nicht wahrnehmen, ist die Agentur unverzüglich zu informieren.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behält sich die Agentur vor, den entstandenen Aufwand sowie gegebenenfalls bereits angefallene Fremdkosten in Rechnung zu stellen.
4.11 Zugangsdaten
Soweit zur Vertragserfüllung Zugangsdaten benötigt werden, hat der Auftraggeber diese vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf fehlerhafte, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Zugangsdaten zurückzuführen sind.
4.12 Mitwirkung bei digitalen Projekten
Bei Websites, Onlineshops, Apps oder vergleichbaren digitalen Projekten ist der Auftraggeber verpflichtet, Inhalte, Testzugänge, rechtliche Texte (z. B. Impressum oder Datenschutzerklärung), Produktdaten sowie sonstige projektrelevante Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die rechtliche Richtigkeit dieser Inhalte zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
4.13 Folgen unterlassener Mitwirkung
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Aufforderung, ist die Agentur berechtigt, vereinbarte Termine anzupassen, entstandenen Mehraufwand gesondert abzurechnen, Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen, sowie – nach vorheriger Ankündigung – den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern die Fortsetzung des Projekts unzumutbar geworden ist.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, Vertrag oder der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste der Agentur.
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem von der Agentur benannten Konto.
5.3 Abschlagszahlungen
Die Agentur ist berechtigt, insbesondere bei umfangreichen oder längerfristigen Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag geregelt.
5.4 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert vergütet.
Dies gilt insbesondere für:
- zusätzliche Entwürfe
- weitere Korrekturen
- nachträgliche Änderungswünsche
- Beratungsleistungen
- Schulungen
- zusätzliche Fotoretuschen
- Programmierungen
- SEO-Anpassungen
- Datenaufbereitung
- Projektbesprechungen außerhalb des vereinbarten Umfangs
- Expressleistungen
Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung oder nach dem jeweils gültigen Stunden- oder Tagessatz der Agentur.
5.5 Fremdkosten
Kosten für Fremdleistungen, insbesondere Druckproduktionen, Hosting, Domains, Softwarelizenzen, Stockmaterial, Schriften, Übersetzungen, Programmierungen, Versand oder sonstige Leistungen Dritter, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
5.6 Reisekosten
Erforderliche Reise-, Übernachtungs-, Park-, Versand- oder Transportkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.7 Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Die Agentur ist berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen, Mahnkosten geltend zu machen, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen, sowie noch nicht eingeräumte Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.8 Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen bei der Agentur.
Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.
5.10 Elektronische Rechnungsstellung
Die Agentur ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (z. B. als PDF per E-Mail) zu übermitteln.
Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
5.11 Teilleistungen
Die Agentur ist berechtigt, bereits abgeschlossene oder nutzbare Teilleistungen gesondert abzurechnen.
Dies gilt insbesondere bei mehrstufigen Projekten oder Projekten mit längerer Laufzeit.
5.12 Projektunterbrechung
Wird ein Projekt auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund fehlender Mitwirkung unterbrochen, ist die Agentur berechtigt, sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.13 Eigentum bis zur vollständigen Zahlung
Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Fotografien, Layouts, Dateien, Programme sowie sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Agentur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Einräumung von Nutzungsrechten richtet sich ergänzend nach § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 6 Liefertermine und Leistungsfristen
6.1 Allgemeines
Liefer- und Fertigstellungstermine werden individuell vereinbart und beziehen sich ausschließlich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
Soweit Termine nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, gelten sie als voraussichtliche Ausführungs- oder Liefertermine.
6.2 Beginn der Fristen
Vereinbarte Liefer- oder Leistungsfristen beginnen erst, wenn der Auftrag rechtswirksam zustande gekommen ist, sämtliche zur Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig vorliegen, vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden, sowie alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erfolgt sind.
6.3 Mitwirkung des Auftraggebers
Verzögert sich die Durchführung des Projekts aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich sämtliche Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Hierdurch entstehende Mehrkosten können gemäß diesen AGB gesondert berechnet werden.
6.4 Änderungswünsche
Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers können bereits vereinbarte Liefertermine beeinflussen.
In diesem Fall verlängern sich die Lieferfristen angemessen entsprechend dem zusätzlichen Arbeitsaufwand.
6.5 Teillieferungen
Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen oder Teilprojekte zu erbringen und abzurechnen, sofern diese für den Auftraggeber sinnvoll nutzbar sind und ihm hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
6.6 Höhere Gewalt
Kann die Agentur ihre Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen für die Dauer der Beeinträchtigung sowie einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Feuer
- Überschwemmungen
- Pandemien
- behördliche Maßnahmen
- Streiks
- Energieausfälle
- Internetausfälle
- Cyberangriffe
- länger andauernde Serverstörungen
- Ausfälle von Hosting- oder Cloud-Diensten
- sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
6.7 Technische Störungen
Vorübergehende technische Störungen von Hard- oder Software, Hosting-Anbietern, Cloud-Diensten, Internetverbindungen, Drittanbietern oder externen Plattformen begründen keinen Lieferverzug, sofern die Agentur diese nicht zu vertreten hat.
6.8 Krankheit und unvorhersehbare Ausfälle
Kann ein Projekt aufgrund einer Erkrankung oder eines sonstigen unvorhersehbaren Ausfalls der Agentur oder eines zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiters nicht rechtzeitig durchgeführt werden, wird die Agentur den Auftraggeber unverzüglich informieren.
Die Parteien werden sich in diesem Fall um einen angemessenen Ersatztermin oder eine einvernehmliche Lösung bemühen.
6.9 Liefertermine bei Druckproduktionen
Bei Druckproduktionen beginnen Lieferfristen erst nach schriftlicher Druckfreigabe durch den Auftraggeber.
Für Lieferverzögerungen der beauftragten Druckerei oder des Versanddienstleisters haftet die Agentur nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit sie diese zu vertreten hat.
6.10 Digitale Projekte
Bei Websites, Onlineshops, Apps oder vergleichbaren digitalen Projekten gelten Liefertermine vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstellung sämtlicher Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben durch den Auftraggeber.
6.11 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber seiner Pflicht zur Abnahme oder Mitwirkung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen, vereinbarte Termine neu zu planen, sowie hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.12 Rücktritt bei dauerhaften Leistungshindernissen
Sollte die Durchführung eines Auftrags aufgrund eines dauerhaften und von keiner Vertragspartei zu vertretenden Leistungshindernisses unmöglich werden, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem Projektfortschritt zu vergüten.
§ 7 Korrekturen, Freigaben und Abnahme
7.1 Grundsatz
Die Agentur erstellt ihre Leistungen entsprechend der vereinbarten Aufgabenstellung und den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Korrekturen und Änderungswünsche sind im vertraglich vereinbarten Umfang enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
7.2 Korrekturschleifen
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturschleifen je Leistungsbestandteil im vereinbarten Honorar enthalten.
Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Übermittlung sämtlicher Änderungswünsche zu einem Entwurf oder Zwischenstand.
Weitere Korrekturen, nachträgliche Änderungswünsche oder konzeptionelle Neuausrichtungen werden nach dem jeweils gültigen Stunden- oder Tagessatz der Agentur berechnet.
7.3 Änderungswünsche
Änderungswünsche sollen möglichst gesammelt und nachvollziehbar übermittelt werden.
Werden Änderungswünsche einzeln oder in mehreren aufeinanderfolgenden Mitteilungen übermittelt, kann die Agentur den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert berechnen.
7.4 Konzeptänderungen
Änderungen der ursprünglichen Aufgabenstellung, des Briefings oder der Projektziele nach Projektbeginn gelten nicht als Korrekturen.
Erforderliche Mehrleistungen werden gesondert angeboten oder nach Aufwand berechnet.
7.5 Freigaben
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Layouts, Fotografien, Websites, Druckdaten, Videos oder sonstige Arbeitsergebnisse nach Erhalt innerhalb angemessener Zeit zu prüfen.
Freigaben können insbesondere erfolgen durch:
- schriftliche Erklärung
- Messenger-Dienste
- Projektplattformen
- Kundenportale oder
- sonstige elektronische Kommunikationsmittel.
Elektronische Freigaben gelten als rechtsverbindlich.
7.6 Wirkung der Freigabe
Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass die betreffende Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
Nach der Freigabe gehen die Verantwortung für inhaltliche, gestalterische und offensichtliche Fehler, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären, auf den Auftraggeber über.
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Mängeln, die bei der Freigabe nicht erkennbar waren oder die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
7.7 Druckfreigaben
Vor Beginn einer Druckproduktion erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug oder eine Druckdatei zur Freigabe.
Mit der Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit von:
- Texten
- Rechtschreibung
- Grammatik
- Telefonnummern
- Adressen
- E-Mail-Adressen
- Internetadressen
- Preisen
- QR-Codes
- Bildauswahl
- Farbzuordnung
- Format und Beschnitt.
Nach erteilter Druckfreigabe übernimmt die Agentur keine Haftung für Fehler, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären.
7.8 Websites und digitale Projekte
Vor der Veröffentlichung einer Website, eines Onlineshops oder einer App erhält der Auftraggeber Gelegenheit zur Abnahme.
Der Auftraggeber hat insbesondere die Funktionalität, Inhalte, Texte, Bilder, Links und Kontaktformulare zu prüfen.
Nach der Freigabe gelten diese Leistungen als abgenommen.
7.9 Fotografien und Videoproduktionen
Der Auftraggeber erhält – sofern vereinbart – eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen zur Freigabe.
Die Auswahl der endgültigen Bilder sowie Art und Umfang der Bildbearbeitung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Nachträgliche Änderungswünsche oder zusätzliche Retuschen werden gesondert berechnet.
7.10 Produktionsbeginn
Mit Beginn einer Druckproduktion, Veröffentlichung einer Website, Auslieferung digitaler Medien oder Übergabe der finalen Daten gelten spätere Änderungswünsche grundsätzlich als neuer Auftrag.
Hierdurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
7.11 Teilabnahmen
Bei umfangreichen Projekten kann die Agentur Teilabnahmen einzelner Projektphasen verlangen.
Mit der jeweiligen Teilabnahme gelten die betreffenden Leistungen als erbracht und können entsprechend abgerechnet werden.
7.12 Abnahme
Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen.
Werden keine wesentlichen Mängel gerügt, ist die Leistung abzunehmen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.13 Nachträgliche Änderungen
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen nach Abschluss eines Projekts stellen grundsätzlich einen neuen Auftrag dar.
Dies gilt auch dann, wenn hierfür auf bereits vorhandene Entwürfe, Layouts, Websites oder Fotografien zurückgegriffen wird.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Urheberrecht
Sämtliche von der Agentur erstellten Entwürfe, Konzepte, Designs, Fotografien, Illustrationen, Grafiken, Layouts, Texte, Websites, Quellcodes, Videos, Animationen sowie sonstige Arbeitsergebnisse unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht.
Das Urheberrecht verbleibt unabhängig von einer Vergütung ausschließlich bei der Agentur bzw. dem jeweiligen Urheber.
8.2 Einräumung von Nutzungsrechten
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ausschließlich die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck eingeräumt.
Eine weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
8.3 Umfang der Nutzung
Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten ausschließlich für den vereinbarten Zweck, den vereinbarten Umfang, den vereinbarten Zeitraum, sowie das vereinbarte Verbreitungsgebiet.
Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzlich vergütungspflichtig sein.
8.4 Weitergabe an Dritte
Eine Übertragung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.
Hiervon ausgenommen sind gesetzlich zulässige Fälle oder ausdrücklich vereinbarte Nutzungsrechte.
8.5 Bearbeitungen
Die vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte berechtigen grundsätzlich nicht dazu, Entwürfe, Layouts, Fotografien, Logos, Illustrationen, Websites, Videos, sonstige Werke ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur zu verändern, weiterzuentwickeln oder bearbeiten zu lassen.
Hiervon ausgenommen sind Bearbeitungen, die zur vertragsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich sind oder gesetzlich zulässig sind.
8.6 Offene Arbeitsdateien
Offene Arbeitsdateien, insbesondere Dateien aus Adobe InDesign, Photoshop, Illustrator, Lightroom, Premiere Pro, After Effects, Figma, CAD-Programmen oder vergleichbarer Software, gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang.
Ihre Herausgabe erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegen eine angemessene zusätzliche Vergütung.
8.7 Quellcodes
Soweit Websites, Apps oder sonstige Software entwickelt werden, erhält der Auftraggeber ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe des vollständigen Quellcodes, interner Entwicklungswerkzeuge, Projektdateien oder Dokumentationen besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.8 Eigentum an Entwürfen
Sämtliche Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Konzepte, Layoutvarianten und sonstige Vorarbeiten bleiben Eigentum der Agentur, auch wenn dem Auftraggeber Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Nicht ausgewählte oder abgelehnte Entwürfe dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Agentur weder verwendet noch nachgeahmt werden.
8.9 Ideen und Gestaltungskonzepte
Die im Rahmen eines Projekts entwickelten Ideen, Gestaltungskonzepte, Designsysteme, Bildsprachen, Farbkonzepte, Typografiekonzepte, Gestaltungsraster sowie sonstige kreative Lösungsansätze sind urheberrechtlich oder – soweit gesetzlich möglich – anderweitig geschützt.
Ihre Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
8.10 Nutzungsrechte vor vollständiger Zahlung
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte ausschließlich bei der Agentur.
Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Arbeitsergebnisse vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
8.11 Urheberbenennung
Die Agentur ist berechtigt, auf den von ihr gestalteten Werken in angemessener Weise auf ihre Urheberschaft hinzuweisen.
Hierzu zählt insbesondere die Anbringung eines Copyright-Vermerks, einer Agenturkennzeichnung oder eines Links auf Websites, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Eine Entfernung dieses Hinweises bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.
8.12 Referenzexemplare
Der Auftraggeber stellt der Agentur auf Wunsch kostenfrei Belegexemplare veröffentlichter Druckerzeugnisse oder Zugang zu veröffentlichten digitalen Projekten zur Verfügung, soweit dies zumutbar ist.
8.13 Vertragswidrige Nutzung
Erfolgt eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus oder ohne die erforderlichen Nutzungsrechte, ist die Agentur berechtigt, eine angemessene zusätzliche Vergütung entsprechend den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie gegebenenfalls Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.14 Schutz der kreativen Handschrift
Die charakteristische Bildsprache, Gestaltungssysteme, Designprinzipien, Layoutkonzepte, typografischen Gestaltungen sowie sonstige kreative Merkmale der Agentur dürfen weder unmittelbar noch mittelbar übernommen oder mit dem Ziel nachgebildet werden, den gestalterischen Gesamteindruck der von der Agentur geschaffenen Werke zu imitieren, soweit dies über die eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht.
Die Regelungen zur Nutzung künstlicher Intelligenz gemäß § 9 bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Nutzung künstlicher Intelligenz (KI)
9.1 Grundsatz
Die von der Agentur geschaffenen Werke sowie sämtliche Entwürfe, Konzepte, Fotografien, Illustrationen, Layouts, Texte, Videos, Websites, Quellcodes, Designsysteme und sonstigen Arbeitsergebnisse dürfen ausschließlich im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.
Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, bedarf jede Nutzung im Zusammenhang mit Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
9.2 Nutzung in KI-Systemen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur ist es insbesondere unzulässig, Werke ganz oder teilweise in KI-Systeme hochzuladen, Werke automatisiert analysieren zu lassen, Werke zum Training oder Nachtraining von KI-Modellen zu verwenden, Werke in Datenbestände für maschinelles Lernen einzuspeisen, Werke zur Verbesserung oder Optimierung von KI-Systemen zu verwenden, oder Dritten eine entsprechende Nutzung zu gestatten.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
9.3 Prompts und Referenzmaterial
Die Werke der Agentur dürfen ohne schriftliche Zustimmung insbesondere nicht verwendet werden als Prompt, Referenzbild, Stilreferenz, Style Reference, Moodboard für KI-Systeme, Vorlage für Bildgeneratoren, Vorlage für Videogeneratoren, Vorlage für Sprachgeneratoren, Vorlage für Musikgeneratoren, vergleichbare Eingabedaten zur Erzeugung neuer Inhalte.
9.4 Style Transfer und Nachbildung
Es ist untersagt, die charakteristische Bildsprache, den Gestaltungsstil, Layoutprinzipien, Typografie, Farbkonzepte, Illustrationsstile, fotografische Stilmittel oder sonstige kreative Merkmale der Agentur durch Systeme künstlicher Intelligenz nachbilden, imitieren oder automatisiert reproduzieren zu lassen, soweit dies über die eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht.
9.5 Bearbeitung mittels KI
Eine Bearbeitung, Erweiterung, Retusche, Rekonstruktion, Animation, Kolorierung oder sonstige Veränderung der von der Agentur geschaffenen Werke durch KI-Systeme bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur, soweit diese Bearbeitung nicht bereits vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst oder gesetzlich zulässig ist.
9.6 Ableitungen
Es ist unzulässig, auf Grundlage der von der Agentur geschaffenen Werke mittels künstlicher Intelligenz neue Werke, Varianten, Designs, Logos, Illustrationen, Fotografien, Videos, Websites oder sonstige Inhalte zu erzeugen, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur vorliegt.
9.7 Schutz kreativer Konzepte
Der Schutz nach diesem Abschnitt erstreckt sich nicht nur auf fertige Werke, sondern auch auf Entwürfe, Skizzen, Gestaltungskonzepte, Designsysteme, Farbkonzepte, Typografiekonzepte, Bildkompositionen, Stilrichtungen, kreative Ideen, sowie sämtliche charakteristischen Gestaltungsmerkmale der Agentur, soweit diese urheberrechtlich oder anderweitig gesetzlich geschützt sind.
9.8 Eigene Nutzung durch die Agentur
Die Agentur ist berechtigt, moderne digitale Werkzeuge einschließlich Anwendungen der künstlichen Intelligenz zur Unterstützung ihrer kreativen und technischen Arbeitsprozesse einzusetzen.
Die Verantwortung für sämtliche kreativen Entscheidungen, die fachliche Prüfung sowie das Endergebnis verbleiben ausschließlich bei der Agentur.
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
9.9 Zukünftige Technologien
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten unabhängig von der jeweiligen technischen Ausgestaltung für gegenwärtige und zukünftige Systeme künstlicher Intelligenz, maschinellen Lernens, generativer Modelle, automatisierter Inhaltserstellung oder vergleichbarer Technologien.
9.10 Vertragswidrige Nutzung
Verstößt der Auftraggeber gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts, bleiben sämtliche gesetzlichen Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie die Geltendmachung einer angemessenen Lizenzvergütung nach den gesetzlichen Vorschriften, unberührt.
§ 10 Fotografie, Videografie und Bildbearbeitung
10.1 Leistungsumfang
Die Agentur erbringt fotografische und videografische Leistungen entsprechend dem jeweils vereinbarten Angebot. Art, Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem Angebot.
Hierzu gehören insbesondere:
- Unternehmensfotografie
- Businessportraits
- Mitarbeiterfotografie
- Produktfotografie
- Werbefotografie
- Architekturfotografie
- Veranstaltungsfotografie
- Luftbildaufnahmen (soweit zulässig)
- Videoproduktionen
- Bild- und Videobearbeitung
- Retusche
- Farbkorrekturen
- Composings
10.2 Künstlerische Gestaltung
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass fotografische und videografische Arbeiten individuelle schöpferische Leistungen darstellen.
Bildaufbau, Perspektive, Lichtführung, Farbgebung, Bildstil, Bildauswahl, Nachbearbeitung sowie der allgemeine kreative Gesamteindruck unterliegen – soweit keine ausdrücklichen Vorgaben vereinbart wurden – der künstlerischen und fachlichen Gestaltungsfreiheit der Agentur.
Rein geschmackliche Beanstandungen begründen keinen Mangel.
10.3 Bildauswahl
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, trifft die Agentur die Auswahl der zur Übergabe bestimmten Fotografien oder Videoaufnahmen.
Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen besteht nicht.
10.4 RAW-Dateien und Rohmaterial
RAW-Dateien, Rohvideos, unbearbeitete Bilddaten, Projektdateien oder sonstiges Rohmaterial gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang.
Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegen eine zusätzliche Vergütung.
10.5 Bildbearbeitung
Die Agentur nimmt eine professionelle Grundbearbeitung der ausgewählten Aufnahmen vor.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Farbkorrekturen
- Belichtungskorrekturen
- Kontrastanpassungen
- Bildausschnitt
- Schärfung
- Retusche
- Entfernung kleiner störender Elemente
Weitergehende Retuschen oder Composings sind gesondert zu vereinbaren.
10.6 Nachträgliche Änderungswünsche
Nach Übergabe der final bearbeiteten Bilder oder Videos gewünschte Änderungen gelten grundsätzlich als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand berechnet.
10.7 Aufnahmebedingungen
Die Qualität der Aufnahmen hängt unter anderem von den örtlichen Gegebenheiten, Wetterbedingungen, Lichtverhältnissen sowie der Mitwirkung des Auftraggebers oder der fotografierten Personen ab.
Hieraus resultierende Einschränkungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie von der Agentur nicht zu vertreten sind.
10.8 Termine
Vereinbarte Shooting- oder Produktionstermine sind verbindlich.
Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht stattfinden oder verschoben werden, ist die Agentur unverzüglich zu informieren.
Bereits entstandene Aufwendungen sowie gegebenenfalls anfallende Fremdkosten können berechnet werden.
10.9 Höhere Gewalt
Kann ein Shooting aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, extremer Witterungsverhältnisse, Erkrankung oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, werden die Vertragsparteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin vereinbaren.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10.10 Persönlichkeitsrechte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen der fotografierten oder gefilmten Personen einzuholen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Agentur übernommen werden.
Die Agentur haftet nicht für fehlende Einwilligungen, die vom Auftraggeber einzuholen waren.
10.11 Archivierung
Die Agentur ist berechtigt, Bild- und Videodaten nach Abschluss des Projekts für einen angemessenen Zeitraum zu archivieren.
Eine dauerhafte Archivierung wird nicht geschuldet.
Nach Ablauf der Archivierungsfrist können die Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.12 Nutzungsrechte
Die Einräumung der Nutzungsrechte an Fotografien, Videos und sonstigen Medien richtet sich ausschließlich nach § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den vertraglichen Vereinbarungen.
10.13 Referenznutzung
Vorbehaltlich entgegenstehender schriftlicher Vereinbarungen oder berechtigter Geheimhaltungsinteressen ist die Agentur berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeiten als Referenz für Eigenwerbung, Portfolio, Wettbewerbe, Präsentationen sowie auf der eigenen Website und in sozialen Medien zu verwenden.
Personenbezogene Rechte sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Webdesign, Hosting und Wartung
11.1 Leistungsumfang
Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Hosting, Wartung sowie sonstiger digitaler Anwendungen ausschließlich entsprechend dem vereinbarten Angebot oder Vertrag.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
11.2 Individuelle Gestaltung
Websites werden individuell entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers gestaltet.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, obliegen Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung sowie Benutzerführung der fachlichen und gestalterischen Entscheidung der Agentur.
11.3 Inhalte
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Website erforderlichen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Dokumente sowie rechtlich erforderliche Angaben (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstige Pflichtinformationen) rechtzeitig zur Verfügung.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit oder inhaltliche Richtigkeit dieser Inhalte zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
11.4 Abnahme
Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die Website innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen.
Mit der Freigabe oder Veröffentlichung gilt die Website als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
11.5 Browser- und Gerätekompatibilität
Die Agentur entwickelt Websites nach dem zum Zeitpunkt der Fertigstellung allgemein anerkannten Stand der Technik.
Eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit auf sämtlichen Browsern, Betriebssystemen, Endgeräten oder zukünftigen Softwareversionen wird nicht geschuldet.
11.6 Änderungen durch Dritte
Änderungen an Browsern, Content-Management-Systemen, Themes, Plugins, Serverumgebungen, Programmiersprachen, Suchmaschinen, App-Stores, Hosting-Anbietern oder sonstigen Drittanbietern, die nach Projektabschluss erfolgen, begründen keinen Mangel der Leistung.
11.7 Wartung und Pflege
Nach Abschluss eines Projekts besteht keine Verpflichtung der Agentur zur Wartung, Aktualisierung oder technischen Pflege der Website, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Servicevertrag abgeschlossen wurde.
11.8 Sicherheitsupdates
Die regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates, Plugin-Aktualisierungen, CMS-Updates oder sonstigen technischen Aktualisierungen erfolgt ausschließlich im Rahmen eines gesondert vereinbarten Wartungsvertrages.
11.9 Hosting
Soweit Hosting-Leistungen durch die Agentur vermittelt oder organisiert werden, erfolgen diese grundsätzlich über externe Hosting-Anbieter.
Für die Verfügbarkeit, Erreichbarkeit oder Leistungen des jeweiligen Hosting-Anbieters übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit sie diese nicht selbst zu vertreten hat.
11.10 Domains
Registrierung, Verlängerung und Verwaltung von Domains erfolgen nach den Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle oder des Hosting-Anbieters.
Der Auftraggeber bleibt, soweit möglich und vereinbart, Inhaber der Domain.
11.11 Datensicherung
Die Agentur empfiehlt dem Auftraggeber, regelmäßige Datensicherungen seiner Website und sämtlicher Inhalte vorzunehmen.
Eine dauerhafte Datensicherung durch die Agentur erfolgt ausschließlich, sofern dies ausdrücklich Bestandteil eines Wartungsvertrages ist.
11.12 Zugangsdaten
Nach Abschluss des Projekts erhält der Auftraggeber die vereinbarten Zugangsdaten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese vertraulich aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
11.13 Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
Werden nach Projektabschluss Änderungen an der Website durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte vorgenommen, entfällt die Haftung der Agentur für daraus entstehende Fehler, Sicherheitslücken oder Funktionsstörungen, soweit diese auf die Änderungen zurückzuführen sind.
11.14 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Soweit SEO-Leistungen vereinbart wurden, schuldet die Agentur ausschließlich die vereinbarte Optimierung der Website.
Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Sichtbarkeit, Besucherzahl oder wirtschaftlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet.
11.15 Open-Source-Software
Werden Open-Source-Systeme oder Open-Source-Komponenten (z. B. WordPress oder vergleichbare Systeme) eingesetzt, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Software.
11.16 Drittanbieter
Werden externe Dienste oder Schnittstellen eingebunden (z. B. Google-Dienste, Zahlungsanbieter, Kartenmaterial, Newsletter-Systeme, Social-Media-Plattformen oder Analysewerkzeuge), richtet sich deren Nutzung nach den jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters.
Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung solcher Dienste.
11.17 Wartungsverträge
Art und Umfang von Wartungsleistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag.
Soweit dort nichts anderes geregelt ist, umfasst ein Wartungsvertrag insbesondere nicht die Umsetzung neuer Funktionen, umfangreiche Designänderungen, inhaltliche Pflege oder die Beseitigung von Schäden, die durch Eingriffe Dritter, Schadsoftware oder unsachgemäße Nutzung entstanden sind.
11.18 Herausgabe von Projektdaten
Die Herausgabe offener Projektdateien, Entwicklungsumgebungen, interner Dokumentationen oder sonstiger Arbeitsunterlagen erfolgt ausschließlich nach den Regelungen dieser AGB oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 12 Druckproduktionen
12.1 Allgemeines
Die Agentur übernimmt die Gestaltung und – soweit vereinbart – die Vermittlung oder Koordination von Druckproduktionen.
Die eigentliche Herstellung erfolgt grundsätzlich durch externe Druckdienstleister, sofern die Agentur nicht ausdrücklich selbst als Hersteller auftritt.
12.2 Druckfreigabe
Vor Beginn der Produktion erhält der Auftraggeber die Druckdaten oder einen Korrekturabzug zur Prüfung und Freigabe.
Mit der Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit von:
- Texten
- Rechtschreibung und Grammatik
- Namen
- Telefonnummern
- Anschriften
- E-Mail-Adressen
- Internetadressen
- Preisen
- QR-Codes
- Bildplatzierungen
- Formaten
- Beschnitt
- Farbzuordnungen
- sowie sämtlichen sonstigen Inhalten.
Nach erteilter Druckfreigabe haftet die Agentur nicht für Fehler, die bei einer sorgfältigen Prüfung erkennbar gewesen wären.
12.3 Farbabweichungen
Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proofs, Mustern und dem fertigen Druckprodukt sind drucktechnisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
Dies gilt insbesondere aufgrund von:
- unterschiedlichen Monitoren
- verschiedenen Druckverfahren
- Papierqualitäten
- Materialbeschaffenheiten
- Umwelteinflüssen
- Veredelungen
- sowie produktionstechnisch üblichen Toleranzen.
12.4 Material- und Produktionstoleranzen
Branchenübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich Farbe, Größe, Papierstärke, Grammatur, Falzung, Beschnitt, Stanzung, Veredelung oder Materialeigenschaften stellen keinen Mangel dar.
12.5 Druckdaten
Sofern der Auftraggeber eigene Druckdaten liefert, übernimmt die Agentur keine Verantwortung für deren technische oder inhaltliche Richtigkeit, sofern keine gesonderte Druckdatenprüfung vereinbart wurde.
Etwaige Anpassungen oder Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
12.6 Fremddruckereien
Soweit Druckleistungen über externe Druckereien oder Produktionspartner abgewickelt werden, haftet die Agentur ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Dienstleisters.
Für Produktionsfehler, Lieferverzögerungen oder Qualitätsmängel der Druckerei haftet die Agentur nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit sie diese zu vertreten hat.
12.7 Liefertermine
Liefertermine für Druckprodukte gelten vorbehaltlich der rechtzeitigen Produktion und Lieferung durch den beauftragten Druckdienstleister.
Verzögerungen aufgrund von Transport, Logistik, Zoll, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereiches der Agentur begründen keinen Lieferverzug der Agentur.
12.8 Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
12.9 Reklamationen
Offensichtliche Mängel sind der Agentur unverzüglich nach Erhalt der Druckerzeugnisse mitzuteilen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Der Auftraggeber hat der Agentur Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung zu geben.
12.10 Muster und Proofs
Verbindliche Farb- oder Materialeigenschaften werden nur geschuldet, wenn ausdrücklich ein entsprechender Proof, ein Andruck oder ein verbindliches Produktionsmuster vereinbart wurde.
12.11 Mehr- und Minderlieferungen
Bei Druckproduktionen sind branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen im Rahmen der produktionstechnischen Toleranzen zulässig, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
12.12 Versand
Erfolgt der Versand der Druckprodukte durch einen externen Versanddienstleister, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Auftraggeber über.
12.13 Lagerung
Eine Verpflichtung zur Lagerung von Druckerzeugnissen oder Produktionsmaterialien besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
12.14 Produktionsdateien
Offene Produktionsdaten, Reinzeichnungen oder druckvorbereitende Arbeitsdateien gehören nicht zum Leistungsumfang.
Für deren Herausgabe gelten ausschließlich die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen.
§ 13 Lizenzen und Materialien Dritter
13.1 Allgemeines
Im Rahmen der Leistungserbringung kann die Agentur Materialien, Software oder Inhalte Dritter verwenden, sofern dies für die Durchführung des Projekts erforderlich oder vereinbart ist.
Hierzu gehören insbesondere:
- Stockfotografien
- Stockvideos
- Illustrationen
- Icons
- Schriftarten (Fonts)
- Plugins
- Software
- Musik
- Soundeffekte
- Templates
- Programmbibliotheken
- APIs
- Cloud-Dienste
- sowie sonstige lizenzierte Inhalte.
13.2 Lizenzbedingungen
Für sämtliche Materialien Dritter gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- oder Vertragsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
Die Agentur räumt nur diejenigen Nutzungsrechte ein, zu deren Weitergabe sie berechtigt ist.
13.3 Kosten
Lizenzgebühren für Materialien Dritter sind nur dann Bestandteil des vereinbarten Honorars, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder Vertrag ausgewiesen wurde.
Andernfalls werden sie gesondert berechnet oder sind vom Auftraggeber selbst zu erwerben.
13.4 Schriftarten (Fonts)
Verwendete Schriftarten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers oder Lizenzgebers.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt der Auftraggeber keine weitergehenden Rechte an den verwendeten Schriftarten.
Erforderliche Lizenzen für Installation, Nutzung oder Weiterverarbeitung sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu erwerben, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.
13.5 Stockmaterial
Stockfotos, Stockvideos, Illustrationen oder vergleichbare Inhalte dürfen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen verwendet werden.
Eine Weitergabe, Weiterveräußerung oder anderweitige Nutzung außerhalb der jeweiligen Lizenzbedingungen ist unzulässig.
13.6 Open-Source-Software
Werden Open-Source-Komponenten verwendet, gelten ergänzend die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass zukünftige Änderungen dieser Lizenzen oder der jeweiligen Software Auswirkungen auf das Projekt ausschließen.
13.7 Software und Plugins
Für Software, Plugins, Themes, Erweiterungen oder sonstige Komponenten Dritter gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Hersteller.
Die Agentur haftet nicht für spätere Änderungen, Preisanpassungen, Funktionseinschränkungen oder die Einstellung solcher Produkte.
13.8 KI-generierte Inhalte Dritter
Werden auf Wunsch des Auftraggebers Inhalte verwendet, die durch Dritte oder mittels künstlicher Intelligenz erstellt wurden, erfolgt deren Nutzung ausschließlich auf Verantwortung des Auftraggebers, sofern die Agentur nicht ausdrücklich deren rechtliche Prüfung übernommen hat.
Die Agentur übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass solche Inhalte frei von Rechten Dritter oder uneingeschränkt nutzbar sind.
13.9 Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
Für sämtliche vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Musik, Software oder sonstige Inhalte, versichert der Auftraggeber, über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verfügen.
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung dieser Inhalte entstehen.
13.10 Nachlizenzierungen
Werden im Verlauf eines Projekts zusätzliche Lizenzen erforderlich oder ändern sich Lizenzmodelle eines Drittanbieters, informiert die Agentur den Auftraggeber hierüber.
Etwaige zusätzliche Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, sofern deren Entstehung nicht von der Agentur zu vertreten ist.
13.11 Wegfall von Drittanbietern
Stellt ein Drittanbieter seine Leistungen, Produkte oder Lizenzen ein oder ändert diese wesentlich, begründet dies keinen Mangel der Leistung der Agentur.
Soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, wird die Agentur den Auftraggeber bei der Suche nach geeigneten Alternativen unterstützen. Hierfür entstehende Leistungen können gesondert vergütet werden.
13.12 Lizenznachweise
Auf Wunsch des Auftraggebers stellt die Agentur vorhandene Lizenznachweise oder Bezugsinformationen für im Projekt verwendete Materialien Dritter zur Verfügung, soweit sie hierzu berechtigt ist.
§ 14 Offene Arbeitsdateien, Projektdateien und Quellmaterial
14.1 Grundsatz
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst der Leistungsumfang ausschließlich die Übergabe der vertraglich vereinbarten Endprodukte.
Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien, Projektdateien, Quellmaterialien oder sonstiger interner Produktionsunterlagen besteht nicht.
14.2 Offene Arbeitsdateien
Zu den offenen Arbeitsdateien gehören insbesondere Dateien aus:
- Adobe InDesign
- Adobe Illustrator
- Adobe Photoshop
- Adobe Lightroom
- Adobe Premiere Pro
- Adobe After Effects
- Adobe XD
- Figma
- Affinity Designer
- Affinity Publisher
- Affinity Photo
- CAD-Programmen
- 3D-Anwendungen
- sowie vergleichbarer Software.
Diese Dateien verbleiben grundsätzlich bei der Agentur.
14.3 Projektdateien
Hierzu zählen insbesondere:
- Layoutdateien
- Reinzeichnungen
- Satzdateien
- Composings
- Ebenendateien
- Masken
- Retuschedateien
- Vorlagen
- Mock-ups
- Templates
- Designsysteme
- Styleguides
- Bibliotheken
- Komponenten
- Presets
- LUTs
- Automatisierungen
- Skripte
- interne Dokumentationen
- Produktionsdateien
- sowie vergleichbare Arbeitsunterlagen.
Diese gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14.4 Quellcodes
Bei Websites, Apps oder sonstigen Softwareprojekten umfasst der Leistungsumfang ausschließlich die vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnisse.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe von:
- Quellcodes
- Entwicklungsumgebungen
- Build-Dateien
- Versionsständen
- Git-Repositories
- Entwicklungswerkzeugen
- internen Bibliotheken
- Testumgebungen
- Deployment-Konfigurationen
- CI/CD-Konfigurationen
- vergleichbaren Entwicklungsunterlagen
- besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
14.5 Rohmaterial
RAW-Dateien, unbearbeitete Fotografien, Rohvideos, Audiomaterial, Zwischenspeicherungen oder sonstige unbearbeitete Ausgangsdaten werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
14.6 Herausgabe gegen gesonderte Vergütung
Die Herausgabe offener Arbeitsdateien kann im Einzelfall vereinbart werden.
Hierfür ist eine gesonderte Vergütung zu entrichten, da diese Dateien regelmäßig das kreative und technische Know-how der Agentur enthalten und eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung besitzen.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art, Umfang und dem vorgesehenen Nutzungsumfang.
14.7 Nutzungsrechte
Auch bei einer Herausgabe offener Arbeitsdateien verbleiben sämtliche Urheberrechte bei der Agentur.
Die Nutzung richtet sich ausschließlich nach den eingeräumten Nutzungsrechten gemäß § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.8 Bearbeitungen durch Dritte
Werden offene Arbeitsdateien auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte herausgegeben oder durch Dritte bearbeitet, übernimmt die Agentur keine Haftung für daraus entstehende Änderungen, Funktionsstörungen, Qualitätsverluste oder sonstige Beeinträchtigungen.
14.9 Archivierung
Die Agentur ist nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien oder Projektdateien dauerhaft aufzubewahren.
Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, können diese nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
14.10 Datenausgabe
Die Herausgabe erfolgt in dem bei der Agentur vorhandenen Dateiformat.
Ein Anspruch auf Konvertierung, Anpassung oder Aufbereitung in andere Dateiformate besteht nicht.
14.11 Schriften und Lizenzen
Offene Arbeitsdateien können Schriftarten, Bilder, Plugins, Softwarebestandteile oder sonstige lizenzpflichtige Inhalte enthalten.
Soweit deren Weitergabe lizenzrechtlich ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, ist die Agentur berechtigt, diese Bestandteile vor der Herausgabe zu entfernen oder durch lizenzfreie Platzhalter zu ersetzen.
14.12 Kein Anspruch auf Arbeitsmethoden
Die Agentur ist nicht verpflichtet, interne Arbeitsabläufe, Produktionsprozesse, Automatisierungen, Vorlagen, Bibliotheken, Skripte, KI-Workflows oder sonstiges betriebliches Know-how offenzulegen.
Diese bleiben Geschäftsgeheimnisse der Agentur.
§ 15 Referenznutzung und Eigenwerbung
15.1 Grundsatz
Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte sowie die im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeitsergebnisse als Referenz für die eigene Außendarstellung zu verwenden, sofern dem keine gesetzlichen Vorschriften, berechtigten Interessen des Auftraggebers oder ausdrücklich vereinbarte Geheimhaltungsverpflichtungen entgegenstehen.
15.2 Umfang der Referenznutzung
Die Referenznutzung kann insbesondere erfolgen auf:
- der Website der Agentur
- in sozialen Medien
- in Präsentationen
- in Angeboten
- auf Messen
- in Wettbewerben
- in Vorträgen
- in Printmedien
- in Portfolios
- sowie zu sonstigen Eigenwerbezwecken.
15.3 Darstellung des Projekts
Die Agentur ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers, das Firmenlogo sowie veröffentlichte Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang zur Darstellung des Projekts zu verwenden.
Nicht veröffentlichte Inhalte, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse werden ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht veröffentlicht.
15.4 Websites
Die Agentur ist berechtigt, bei von ihr entwickelten Websites einen dezenten Hinweis auf ihre Urheberschaft anzubringen.
Dies kann beispielsweise durch einen Hinweis wie
“Website by touchwood.design”
eine vergleichbare Formulierung im Footer oder Impressum erfolgen.
Der Auftraggeber kann der Anbringung aus berechtigtem Interesse widersprechen oder eine abweichende Vereinbarung mit der Agentur treffen.
15.5 Fotografien
Die Agentur ist berechtigt, Fotografien und Videomaterial, die im Rahmen des Auftrags entstanden sind und veröffentlicht werden dürfen, für Portfolio-, Ausstellungs- und Werbezwecke zu verwenden.
Persönlichkeitsrechte sowie datenschutzrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
15.6 Wettbewerbe und Veröffentlichungen
Die Agentur ist berechtigt, eigene Arbeiten bei Designwettbewerben, Fachpublikationen, Ausstellungen oder vergleichbaren Veranstaltungen einzureichen oder zu veröffentlichen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
15.7 Social Media
Die Agentur darf veröffentlichte Projekte auf eigenen Social-Media-Kanälen präsentieren und den Auftraggeber hierbei – soweit gewünscht oder zulässig – nennen oder verlinken.
15.8 Referenzexemplare
Der Auftraggeber stellt der Agentur auf Wunsch kostenfrei ein Belegexemplar veröffentlichter Druckerzeugnisse oder Zugang zu veröffentlichten digitalen Projekten zur Verfügung, soweit dies zumutbar ist.
15.9 Widerruf der Referenznutzung
Verlangt der Auftraggeber aus berechtigtem Grund die Entfernung einer Referenz, wird die Agentur diesem Verlangen innerhalb angemessener Frist nachkommen, soweit der Entfernung keine überwiegenden berechtigten Interessen der Agentur entgegenstehen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung wegen der Entfernung besteht nicht.
15.10 Urheberbenennung
Das gesetzliche Recht der Agentur auf Anerkennung ihrer Urheberschaft bleibt unberührt.
§ 16 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
16.1 Vertrauliche Informationen
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
Als vertraulich gelten insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Kalkulationen
- Angebote
- Preisgestaltungen
- Marketingstrategien
- Unternehmenskennzahlen
- technische Informationen
- Zugangsdaten
- Quellcodes
- Projektdokumentationen
- Designkonzepte
- Entwürfe
- Kundendaten
- personenbezogene Daten
- interne Arbeitsabläufe
- sowie sämtliche Informationen, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
16.2 Umfang der Geheimhaltung
Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig,
wenn sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist,
eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
die jeweils andere Vertragspartei vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
16.3 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer sowie sonstige Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
16.4 Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits allgemein bekannt waren, ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
16.5 Datenschutz
Die Verpflichtungen aus den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bleiben hiervon unberührt.
16.6 Projektdokumentation
Die Agentur ist berechtigt, projektbezogene Unterlagen, soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, für Dokumentations-, Nachweis- und Archivierungszwecke aufzubewahren.
16.7 Dauer
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange und soweit die betreffenden Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
16.8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Öffentliche Erklärungen über gemeinsame Projekte erfolgen nur im gegenseitigen Einvernehmen, sofern nicht bereits veröffentlichte Inhalte oder die Referenznutzung nach § 15 betroffen sind.
§ 17 Datenschutz
17.1 Allgemeines
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlich ist.
17.2 Verantwortlichkeit
Soweit die Agentur personenbezogene Daten im eigenen Verantwortungsbereich verarbeitet, erfolgt dies entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit die Agentur personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über die Auftragsverarbeitung.
17.3 Auftragsverarbeitung
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
17.4 Datenbereitstellung
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche an die Agentur übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und an die Agentur übermittelt werden dürfen.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten.
17.5 Weisungen des Auftraggebers
Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur anderweitigen Verarbeitung besteht.
17.6 Technische und organisatorische Maßnahmen
Die Agentur trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art, des Umfangs sowie der Risiken der jeweiligen Verarbeitung.
17.7 Einsatz von Dienstleistern
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dienstleister oder Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
Soweit erforderlich, werden entsprechende vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen.
17.8 Cloud-Dienste
Zur Durchführung des Auftrags kann die Agentur Cloud-Dienste oder sonstige digitale Plattformen zur Speicherung, Übertragung oder Bearbeitung von Daten einsetzen.
Die Auswahl erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
17.9 Elektronische Kommunikation
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Kommunikation per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationsmittel trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsrisiken unterliegen kann.
Sofern der Auftraggeber keine andere Kommunikationsform verlangt, gilt die elektronische Kommunikation als vereinbart.
17.10 Datensicherung
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich.
Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, schuldet die Agentur keine dauerhafte Sicherung oder Archivierung der beim Auftraggeber gespeicherten Daten.
17.11 Löschung von Daten
Nach Abschluss des Auftrags ist die Agentur berechtigt, personenbezogene Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder nach Wegfall des Verarbeitungszwecks zu löschen, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen einer Löschung entgegenstehen.
17.12 Datenschutzerklärung
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur ergeben sich ergänzend aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Agentur.
Diese ist in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Website der Agentur abrufbar.
17.13 KI-gestützte Werkzeuge
Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzt, erfolgt dies unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht.
17.14 Rechte betroffener Personen
Die gesetzlichen Rechte betroffener Personen, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch, bleiben unberührt.
§ 18 Gewährleistung
18.1 Gesetzliche Gewährleistung
Für die von der Agentur erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
18.2 Mängelanzeige
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel nach deren Feststellung unverzüglich gegenüber der Agentur anzuzeigen und die beanstandeten Mängel möglichst konkret zu beschreiben.
18.3 Recht auf Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängeln ist der Agentur zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Agentur durch Nachbesserung oder Neuerstellung der betroffenen Leistung, soweit gesetzlich zulässig.
18.4 Ausschluss der Gewährleistung
Eine Gewährleistung besteht insbesondere nicht für Mängel oder Beeinträchtigungen, die verursacht wurden durch:
- Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
- unsachgemäße Nutzung
- fehlerhafte Bedienung
- fehlende Updates
- Änderungen an Servern oder Hosting-Umgebungen
- Änderungen von Browsern oder Betriebssystemen
- Änderungen an Content-Management-Systemen oder Plugins
- den Einsatz nicht freigegebener Software
- höhere Gewalt
- sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereiches der Agentur.
18.5 Digitale Leistungen
Bei Websites, Onlineshops, Apps oder vergleichbaren digitalen Projekten umfasst die Gewährleistung ausschließlich den Zustand der Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme.
Spätere technische Entwicklungen oder Änderungen durch Dritte begründen keinen Mangel.
18.6 Druckerzeugnisse
Für Druckproduktionen gelten die Regelungen gemäß § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Branchenübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
18.7 Fotografien und Videografie
Rein künstlerische oder gestalterische Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich Bildstil, Lichtführung, Perspektive, Bildausschnitt, Farbgebung oder Bildbearbeitung, stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
18.8 Ausschluss bei Eingriffen Dritter
Werden Leistungen der Agentur nachträglich durch den Auftraggeber oder durch Dritte verändert, bearbeitet oder erweitert, entfällt die Gewährleistung, soweit der geltend gemachte Mangel hierauf zurückzuführen ist.
18.9 Unwesentliche Mängel
Unwesentliche Mängel, die die vertragsgemäße Nutzung der Leistung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Sie werden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten beseitigt.
18.10 Verjährung
Für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
18.11 Kosten unberechtigter Mängelrügen
Stellt sich heraus, dass eine vom Auftraggeber gerügte Beanstandung keinen Mangel der von der Agentur erbrachten Leistung darstellt, ist die Agentur berechtigt, den hierdurch entstandenen Prüf- und Bearbeitungsaufwand nach den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen abzurechnen, sofern der Auftraggeber die unberechtigte Mängelrüge zu vertreten hat.
§ 19 Haftung
19.1 Grundsatz
Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
19.2 Wesentliche Vertragspflichten
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
19.3 Haftungsausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit
Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
19.4 Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Die Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Dies gilt unabhängig vom Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Vorschriften.
19.5 Produkthaftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19.6 Datenverlust
Für Datenverluste haftet die Agentur nur im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch angemessene Datensicherungen dafür Sorge zu tragen, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Bei der Bemessung eines etwaigen Schadensersatzanspruches ist zu berücksichtigen, ob der Auftraggeber seiner Datensicherungspflicht nachgekommen ist.
19.7 Inhalte des Auftraggebers
Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Inhalten, Daten oder Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.
Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos, Musik, Software, personenbezogene Daten sowie sonstige Inhalte.
19.8 Externe Dienstleister
Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Pflichtverletzungen externer Dienstleister, insbesondere von:
- Hosting-Anbietern
- Druckereien
- Domain-Registraren
- Cloud-Diensten
- Zahlungsdienstleistern
- Softwareherstellern
- Plattformbetreibern
- Telekommunikationsunternehmen
- Versanddienstleistern
- sonstigen Drittanbietern
- soweit die Agentur diese nicht zu vertreten hat.
19.9 Höhere Gewalt
Für Schäden oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der Agentur haftet die Agentur nicht.
19.10 Änderungen durch Dritte
Die Haftung der Agentur entfällt, soweit Schäden oder Mängel auf Änderungen, Eingriffe oder Erweiterungen zurückzuführen sind, die nach Projektabschluss durch den Auftraggeber oder durch Dritte vorgenommen wurden.
19.11 KI-gestützte Inhalte
Werden auf Wunsch des Auftraggebers Inhalte erstellt oder verwendet, die ganz oder teilweise auf künstlicher Intelligenz oder vergleichbaren Technologien beruhen, übernimmt die Agentur keine Haftung für deren rechtliche Zulässigkeit, Schutzfähigkeit, Originalität oder Freiheit von Rechten Dritter, sofern sie den Auftraggeber hierauf hingewiesen hat oder die Nutzung ausdrücklich auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19.12 Verlinkungen und Drittinhalte
Soweit die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers Links zu externen Websites oder Inhalte Dritter in digitale Projekte einbindet, haftet sie nicht für deren Inhalte, Verfügbarkeit oder spätere Änderungen.
19.13 Mitverschulden
Hat der Auftraggeber durch eigenes Verhalten zur Entstehung oder zur Höhe eines Schadens beigetragen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden.
19.14 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde.
§ 20 Archivierung und Datensicherung
20.1 Grundsatz
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Projektunterlagen, Arbeitsdateien, Fotografien, Videos, Websites, Quellcodes oder sonstige digitale Daten dauerhaft aufzubewahren, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht.
20.2 Archivierung
Die Agentur kann Projektunterlagen, Enddaten oder sonstige Arbeitsergebnisse für einen angemessenen Zeitraum archivieren.
Ein Anspruch auf Archivierung oder Wiederherstellung besteht hieraus jedoch nicht.
20.3 Aufbewahrungsdauer
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann die Agentur Projektdaten nach Ablauf von zwölf Monaten nach Projektabschluss löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
20.4 Datensicherung
Die regelmäßige Sicherung sämtlicher beim Auftraggeber gespeicherten Daten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, übernimmt die Agentur keine Verpflichtung zur laufenden Datensicherung oder Archivierung.
20.5 Sicherungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur übergebenen Enddaten unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und offensichtliche Fehler zu prüfen sowie eine eigene Sicherungskopie anzufertigen.
Für Schäden oder Datenverluste, die nach der Übergabe aufgrund einer unterlassenen Datensicherung durch den Auftraggeber entstehen, haftet die Agentur ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
20.6 Wiederherstellung
Eine Wiederherstellung archivierter Daten erfolgt ausschließlich, soweit entsprechende Daten noch vorhanden sind und die Wiederherstellung technisch möglich ist.
Der hierdurch entstehende Aufwand wird nach den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen berechnet.
20.7 Websites und Hosting
Soweit die Agentur Hosting- oder Wartungsleistungen erbringt, gelten hinsichtlich Datensicherungen ausschließlich die Regelungen des jeweiligen Wartungs- oder Hostingvertrages.
Automatische Backups, Backup-Kontrollen, Wiederherstellungstests oder Restore-Services sind nicht Bestandteil eines Werkvertrages, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
20.8 Rohdaten
RAW-Dateien, unbearbeitete Fotografien, Rohvideos, Zwischenstände, Entwurfsvarianten, interne Projektdateien oder sonstige Produktionsdaten können nach Abschluss des Projekts gelöscht werden.
Ein Anspruch auf deren dauerhafte Speicherung besteht nicht.
20.9 Herausgabe archivierter Daten
Werden auf Wunsch des Auftraggebers archivierte Daten erneut bereitgestellt, kann die Agentur hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.
Dies gilt insbesondere für die Suche, Wiederherstellung, Aufbereitung, Konvertierung oder erneute Bereitstellung der Daten.
20.10 Technische Veränderungen
Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass archivierte Daten dauerhaft mit zukünftigen Hard- oder Softwareversionen, Betriebssystemen oder Softwareanwendungen kompatibel bleiben oder in unveränderter Form wiederhergestellt werden können.
20.11 Löschung
Die Agentur ist berechtigt, Projektdaten nach Ablauf der Archivierungsfrist datenschutzkonform und unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu löschen.
20.12 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten
Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten der Agentur bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Soweit Unterlagen aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren sind, erfolgt deren Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Fristen.
20.13 Archivierungsservice
Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende langfristige Archivierung von Projektdaten, Websites, Fotografien oder sonstigen digitalen Inhalten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Hierfür kann die Agentur ein gesondertes Archivierungs- oder Servicehonorar berechnen.
§ 21 Kündigung und Projektabbruch
21.1 Ordentliche Kündigung
Soweit gesetzlich oder vertraglich zulässig, kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den individuell vereinbarten Kündigungsfristen beendet werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
21.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz schriftlicher Aufforderung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, der Auftraggeber trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, erforderliche Mitwirkungshandlungen dauerhaft unterbleiben, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses einer Vertragspartei nicht mehr zugemutet werden kann.
21.3 Projektabbruch durch den Auftraggeber
Beendet der Auftraggeber das Projekt vor dessen vollständigem Abschluss oder verzichtet er auf die weitere Durchführung des Auftrags, ist die Agentur berechtigt, sämtliche bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen abzurechnen.
Bereits entstandene Fremdkosten sowie vertraglich eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten sind vom Auftraggeber zu erstatten, soweit sie nicht mehr vermieden werden konnten.
21.4 Vergütung bereits erbrachter Leistungen
Im Falle einer Kündigung oder eines Projektabbruchs hat die Agentur Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Beendigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen.
Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden hierauf angerechnet.
21.5 Herausgabe von Arbeitsergebnissen
Die Herausgabe von Arbeitsergebnissen erfolgt ausschließlich entsprechend dem jeweiligen Projektfortschritt und nach vollständiger Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen.
Die Regelungen zu Urheber- und Nutzungsrechten gemäß § 8 bleiben unberührt.
21.6 Ruhende Projekte
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers über einen Zeitraum von mehr als 60 Kalendertagen, ist die Agentur berechtigt, das Projekt vorübergehend auszusetzen.
Die Wiederaufnahme erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung und unter Berücksichtigung der aktuellen Kapazitäten der Agentur.
Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.
21.7 Wiederaufnahme eines Projekts
Wird ein ruhendes Projekt zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt, erfolgt die Wiederaufnahme auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Agentur.
Termin- oder Preiszusagen aus dem ursprünglichen Angebot gelten nur fort, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
21.8 Kündigung von Wartungsverträgen
Für Wartungs-, Hosting- oder Serviceverträge gelten die jeweils individuell vereinbarten Kündigungsfristen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
21.9 Rückgabe von Unterlagen
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind auf Verlangen der jeweiligen Vertragspartei erhaltene vertrauliche Unterlagen, Zugangsdaten oder sonstige überlassene Materialien zurückzugeben oder – soweit zulässig – datenschutzgerecht zu löschen.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
21.10 Fortgeltung einzelner Bestimmungen
Die Bestimmungen über Urheberrechte, Nutzungsrechte, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung, Vergütung, Archivierung sowie sonstige Regelungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wirksam.
§ 22 Schlussbestimmungen
22.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
22.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Agentur.
22.3 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Agentur.
Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
22.4 Textform
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, genügt für Erklärungen, Mitteilungen, Freigaben und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen die Textform gemäß § 126b BGB.
Dies gilt insbesondere für die Kommunikation per E-Mail.
22.5 Elektronische Kommunikation
Die Vertragsparteien sind berechtigt, zur Durchführung des Vertragsverhältnisses elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, Kundenportale oder vergleichbare digitale Dienste zu nutzen.
Soweit gesetzlich zulässig, gelten auf diesem Weg übermittelte Erklärungen als wirksam.
22.6 Elektronische Signaturen
Soweit gesetzlich zulässig, können Verträge, Angebote, Freigaben oder sonstige Erklärungen auch mittels qualifizierter oder anderer zulässiger elektronischer Signaturen abgeschlossen oder bestätigt werden.
22.7 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
22.8 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
22.9 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.
22.10 Rechtsnachfolge
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gehen auf einen Rechtsnachfolger der jeweiligen Vertragspartei über, soweit gesetzlich zulässig oder die andere Vertragspartei zustimmt.
22.11 Sprachfassung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in deutscher Sprache erstellt.
Soweit Übersetzungen in andere Sprachen angefertigt werden, ist im Zweifel ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
22.12 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge.
Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten sie, soweit ihre Einbeziehung rechtlich wirksam vereinbart wurde.
§ 23 Begriffsbestimmungen
23.1 Agentur
Agentur im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die touchwood.design – Agentur für Werbung, Design und Fotografie als Vertragspartner des Auftraggebers.
23.2 Auftraggeber
Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die mit der Agentur einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen abschließt.
23.3 Werk
Werk bezeichnet sämtliche von der Agentur im Rahmen eines Auftrags geschaffenen Leistungen, insbesondere Entwürfe, Konzepte, Layouts, Logos, Fotografien, Illustrationen, Texte, Websites, Videos, Software, Quellcodes sowie sonstige kreative oder technische Arbeitsergebnisse.
23.4 Nutzungsrechte
Nutzungsrechte sind die dem Auftraggeber vertraglich eingeräumten Rechte zur Nutzung der von der Agentur geschaffenen Werke.
Art, Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich richten sich nach dem jeweiligen Vertrag sowie § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
23.5 Arbeitsdateien
Arbeitsdateien sind sämtliche offenen Projekt-, Layout-, Entwicklungs- oder Produktionsdateien, einschließlich Quellmaterialien, Ebenendateien, Projektdateien, Templates, Designsysteme, Quellcodes sowie vergleichbarer interner Produktionsunterlagen.
23.6 Enddaten
Enddaten sind die zur vertragsgemäßen Nutzung bestimmten finalen Arbeitsergebnisse, beispielsweise Druck-PDFs, exportierte Bilddateien, Videos, Websites oder andere vereinbarte Ausgabedateien.
23.7 Freigabe
Freigabe ist jede ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zur Fortführung oder Fertigstellung eines Projekts.
Sie kann schriftlich oder – soweit gesetzlich zulässig – in Textform, insbesondere per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationsmittel, erfolgen.
23.8 Textform
Textform richtet sich nach § 126b BGB und umfasst insbesondere Erklärungen per E-Mail oder andere dauerhaft speicherbare elektronische Mitteilungen.
23.9 Künstliche Intelligenz (KI)
Künstliche Intelligenz (KI) im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Systeme, Anwendungen oder Verfahren, die Inhalte automatisiert erzeugen, analysieren, verändern, klassifizieren oder auf Grundlage maschinellen Lernens oder vergleichbarer Technologien verarbeiten.
23.10 Drittanbieter
Drittanbieter sind natürliche oder juristische Personen, deren Leistungen oder Produkte im Rahmen eines Projekts eingesetzt oder vermittelt werden.
Hierzu gehören insbesondere Hosting-Anbieter, Druckereien, Softwarehersteller, Cloud-Dienste, Lizenzgeber, Domain-Registrare, Zahlungsdienstleister, Übersetzungsbüros oder vergleichbare Dienstleister.
23.11 Wartungsvertrag
Wartungsvertrag ist eine gesonderte Vereinbarung über die regelmäßige technische Betreuung, Pflege, Aktualisierung oder Überwachung digitaler Leistungen.
Ein Wartungsvertrag kommt ausschließlich durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zustande.
23.12 Werktage
Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Tage von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz der Agentur.
§ 24 Vertragsbestandteile und Schlussregelungen
24.1 Vertragsbestandteile
Bestandteil des Vertrages sind – soweit vereinbart – insbesondere:
- das jeweilige Angebot
- individuelle Vereinbarungen
- Leistungsbeschreibungen
- Projektpläne
- Lasten- oder Pflichtenhefte
- Wartungsverträge
- Service-Level-Agreements (SLA)
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV)
- Freigaben
- Nachträge
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle Vereinbarungen
- Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung
- Projektbezogene Zusatzvereinbarungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
24.2 Anlagen
Soweit dem Vertrag Anlagen beigefügt sind, werden diese Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Leistungsbeschreibungen
- Zeit- und Projektpläne
- Vergütungsvereinbarungen
- Wartungsverträge
- Servicebeschreibungen
- Datenschutzvereinbarungen
- Verträge zur Auftragsverarbeitung
- technische Dokumentationen
- Abnahmeprotokolle
- sowie sonstige projektspezifische Vereinbarungen.
24.3 Überschriften
Die Überschriften der Paragraphen und Abschnitte dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine eigenständige rechtliche Bedeutung.
24.4 Verzicht
Ein Verzicht auf Rechte aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen Erklärung der jeweils berechtigten Vertragspartei.
Das Unterlassen der Geltendmachung einzelner Rechte stellt keinen Verzicht auf zukünftige Rechte dar.
24.5 Übertragung des Vertrages
Eine Übertragung des gesamten Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
24.6 Salvatorische Auslegung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt, soweit eine solche ergänzende Vertragsauslegung rechtlich zulässig ist.
24.7 Geltung zukünftiger Fassungen
Für zukünftige Vertragsabschlüsse gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt, sofern keine wirksame Änderungsvereinbarung getroffen wurde.
24.8 Schlussbestimmung
Mit Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren frühere Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur für neu abgeschlossene Verträge ihre Gültigkeit.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website der Agentur veröffentlicht und kann dem Auftraggeber jederzeit auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Version: 2.0 | Stand: August 2026 | © touchwood.design – Alle Rechte vorbehalten.

